Was ist die Breitbandinitiative?
Bereits 2005 nahmen sich der Bayerische Gemeindetag und der Bayerische Industrie- und Handelskammertag des Themas Breitband an und führten Gespräche mit Anbietern sowie der bayerischen Staatsregierung.
2006 wurde gemeinsam mit dem Bayerischen Städtetag, dem Bayerischen Landkreistag und dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie die Breitbandinitiative Bayern gegründet. Sie ist eine der ersten Länderinitiativen zu diesem Thema in Deutschland. Mit dem Ziel, möglichst effektive politische Instrumente zur Erschließung des ländlichen Raums zu entwickeln, pflegt sie regen Erfahrungsaustausch mit anderen Bundesländern. Die Breitbandinitiative Bayern bietet Informationen zu alternativen Technologien und unterstützt die Entwicklung vor Ort mit technologieneutraler Beratung.
Staatliche Fördermittel sollen dort helfen, wo Marktmechanismen nicht greifen. Mit dem Startschuss der Breitbandinitiative auf der Auftaktveranstaltung im Juli 2006 wurde ein gemeinsames Aktionsprogramm vorgestellt. Dieses Aktionsprogramm steht unter dem Leitbild „informieren – beraten – gestalten – bewerten“. Die Maßnahmen des Aktionsprogramms sind darauf ausgerichtet, die bestehende Marktdynamik zu verstärken und zu nutzen. Den Kern bildet ein breit angelegtes Informations- und Beratungsangebot. Dieses soll lokalen Initiativen Hilfestellungen geben, die Transparenz erhöhen und dazu beitragen, dass Angebot und Nachfrage zusammenkommen.
Im November 2007 wurden ergänzend zu diesem Aktionsprogramm von der Staatsregierung 19 Mio. Euro Fördergelder für die Breitbandversorgung zur Verfügung gestellt. Im Juli 2008 wurden die Fördergelder freigegeben, damit startete die zweite Stufe der Breitbandinitiative Bayern.
Diese zweite Stufe bringt einige Änderungen und neue Schwerpunkte mit sich. So muss beispielsweise die Verteilung staatlicher Fördergelder organisiert werden. Neue rechtliche Rahmenbedingungen wie die Anbieter- und Technologieneutralität gilt es dabei zu beachten. Kein Anbieter darf auf Kosten anderer bevorzugt werden. Trotzdem sollen Auswahlverfahren so unbürokratisch wie möglich ablaufen.
Die zweite Stufe der Breitbandinitiative ersetzt nicht das Aktionsprogramm, es ergänzt es.
Quelle: http://www.breitband.bayern.de

