Paralleles Markterkundungs- und Auswahlverfahren
Die Gemeinden Wörnitz und Schnelldorf führen ein gemeinsames Markterkundungsverfahren nach Nummer 6.1, dritter Absatz der Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie) in der Fassung vom 26. Mai 2009 durch. Mit dem Markterkundungsverfahren soll ein Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze identifiziert werden, der sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sieht, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im definierten Bedarfsgebiet anzubieten.
Zeitgleich führen die Gemeinden Wörnitz und Schnelldorf ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4 der Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie) in der Fassung vom 26. Mai 2009 durch. Das Auswahlverfahren dient der Identifizierung eines Netzbetreibers, der mit öffentlichem Zuschuss den Ausbau und Betrieb eines leitungs- oder funkbasierten Breitbandnetzes im definierten Bedarfsgebiet realisieren kann. Es unterliegt den Grundsätzen der Anbieter- und Technologieneutralität.
Der Gemeinden Wörnitz und Schnelldorf weisen Gebiete auf, die unzureichend mit Breitband versorgt sind.
Wörnitz, Vorwahlbereich 09869:
Arzbach, Bastenau, Erzberg, Harlang
Wörnitz, Vorwahlbereich 07950:
Mühlen, Bottenweiler, Waldhausen
Schnelldorf, Vorwahlbereich 09869:
Ebetshof, Gailroth, Leitsweiler, Steinbach an der Holzecke, Theuerbronn
Fristen
Offerten für das Markterkundungsverfahren müssen spätestens am 04.03.2011 beim Breitbandpaten der Gemeinde Wörnitz eingegangen sein.
Offerten für das Auswahlverfahren müssen spätestens am 08.04.2011 beim Breitbandpaten der Gemeinde Wörnitz eingegangen sein.
Kontaktdaten des Breitbandpaten
Bernd Demmer
Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst
Anton-Roth-Weg 9
91583 Schillingsfürst
Tel. 09868/9862-19
Fax 09868/9862-33
E-Mail
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Exposee Wörnitz / Schnelldorf
erhöhter Bedarf Wörnitz / Schnelldorf

